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MEHR FÖRDERUNG. MEHR ELEKTROMOBILITÄT. MEHR VORTEILE FÜR SIE.

DIE HIGHLIGHTS AUF EINEN BLICK:

Neue staatliche E-Auto-Prämie ab 2026  Gültig für Kauf & Leasing von Elektrofahrzeugen  Förderung auch rückwirkend möglich  Wir beraten Sie zur optimalen Nutzung der Prämie

Der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug wird 2026 deutlich attraktiver: Die Bundesregierung hat ein neues E-Auto-Förderprogramm gestartet, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. Je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und familiärer Situation können Sie bis zu € 6.000,– staatliche Förderung erhalten – und damit Ihren Einstieg in die Elektromobilität finanziell spürbar erleichtern.

Nähere Informationen dazu, von welcher Fördersumme Sie profitieren können, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums. 

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein neues Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 erstmals auf ihren Namen zulassen. Für reine Batterie-Elektrofahrzeuge beträgt die Basisförderung € 3.000,–, für bestimmte Plug-in-Hybride mindestens € 1.500,–. Zusätzlich gibt es sozial gestaffelte Bonusbeträge für Haushalte mit geringerem Einkommen oder Kindern.

Der Antrag auf E-Auto-Prämie kann voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden – auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit Jahresbeginn neu zugelassen wurden.

Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre Mobilität kosteneffizienter und klimafreundlicher zu gestalten – und lassen Sie sich bei uns beraten, wie Sie die staatliche Förderung optimal für Ihr neues Elektrofahrzeug einsetzen können.



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KONTAKT.

Unsere Experten beraten Sie persönlich zu förderfähigen Modellen, Kauf- und Leasingoptionen sowie zur korrekten Antragstellung der staatlichen Prämie. Gemeinsam finden wir das Elektrofahrzeug, das zu Ihren Bedürfnissen passt – inklusive optimaler Förderung.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung bei AVP AUTOLAND und starten Sie bestens informiert in die Elektromobilität.

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(0) Abhängig vom Ausstattungsumfang. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September 2018 wird der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Stand: 08/2018.