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EINLADUNG ZUM ERSTEN AVP AUTOKINO.

DIE HIGHLIGHTS AUF EINEN BLICK:

Mufasa: Der König der Löwen Fall Guy Snacks & Drinks  Tickets gewinnen

Erlebe Kino mal anders: Beim ersten AVP Sommerkino verwandelt sich unser Standort in Plattling in ein »begeisterndes« Autokino. Freu Dich auf zwei unvergessliche Filmabende, ganz entspannt aus Deinem eigenen Fahrzeug.

Ob mit Familie, Freunden oder zu zweit – genieße echtes Kinofeeling mit großem Bildschirm und in bester Atmosphäre.

Für das leibliche Wohl ist natürlich ebenfalls gesorgt: Freu Dich auf klassische Kinosnacks und eine Auswahl an erfrischenden Getränken.

 

Veranstaltungsort
AVP Automobilgruppe Beteiligungs GmbH
Dr.-Wandinger-Straße 1A
94447 Plattling

Leider sind beide Tage für unser erstes AVP Autokino bereits ausverkauft. Doch über unser Social Media Gewinnspiel hast Du noch die Chance, dir ein Ticket zu sichern. Jetzt mitmachen!

Zum Gewinnspiel

Wir freuen uns auf Deinen Besuch.

 


 

FREITAG | 28.08.2026 | 21:00 UHR
MUFASA: DER KÖNIG DER LÖWEN

Begleite Mufasa auf seiner außergewöhnlichen Reise und erlebe die Vorgeschichte eines der beliebtesten Disney-Klassiker auf der großen Leinwand.
SAMSTAG | 29.08.2026 | 21:00 UHR
FALL GUY

Action, Humor und jede Menge spektakuläre Stunts – mit The Fall Guy erwartet Dich beste Unterhaltung für einen perfekten Sommerabend.

 


 

GEWINNSPIEL FÜR KINOTICKETS.

 
Teilnahme über unsere Social Media Accounts:

Zum AVP AUTOLAND Instagram Account
Zum AVP AUTOLAND Facebook Account

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „AVP Autokino 2026“

§ 1 Veranstalter

1.      Veranstalter der Aktion ist AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, Graflinger Straße 125, 94469 Deggendorf, Deutschland, Tel.: +49 (0)9931 709 0, Fax: +49 (0)9931 709 445, E-Mail: marketing@avp-autoland.de (nachfolgend AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG).

2.      Die Aktion wird in keiner Weise von Meta Platforms Ireland Limited (Facebook und Instagram) oder TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keinem Zusammenhang mit den vorgenannten Plattformen oder anderen Social Media Anbietern, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG.

3.      Eine Teilnahme an der Aktion der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich, welche mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert werden.

4.      Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
 

§ 2 Gewinnspiel

1.      Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat sie mehrere Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.

2.      Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.

§ 3 Teilnahme

1.      Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland und/oder Österreich. Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

Auf § 5 Nr.1 ff. dieser Teilnahmebedingungen wird explizit hingewiesen.

2.      Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden. Ggf. können dem Teilnehmer jedoch Kosten von seinem Internetprovider berechnet werden, worauf die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG jedoch keinerlei Einfluss hat.

3.      Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter, die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt.  Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

4.      Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt, vgl. § 1 ff. dieser Teilnahmebedingungen.

§ 4 Ablauf und Gewinn

1.      Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen sämtliche der folgenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin muss:

  • das auf dem Instagram-Kanal (@avp.autoland) oder Facebook-Kanal (AVP AUTOLAND) oder TikTok-Kanal (@avp.autoland) veröffentlichte Video zum Gewinnspiel mit dem Titel „AVP AUTOKINO GEWINNSPIEL“ (veröffentlicht am 31.07.2026) liken
  • dem entsprechenden Kanal auf der jeweiligen Plattform Instagram (@avp.autoland), Facebook (AVP AUTOLAND) oder TikTok (@avp.autoland) folgen
  • eine Person in den Kommentaren des Videos zum Gewinnspiel mit dem Titel „AVP AUTOKINO GEWINNSPIEL“ (veröffentlicht am 31.07.2026) markieren
  • in den Kommentaren angeben, ob er/sie ein Ticket für Freitag, 28.08.2026 (Film „Mufasa: Der König der Löwen“) oder Samstag, 29.08.2026 (Film „Fall Guy“) gewinnen möchte


2.      Gewinn: Insgesamt werden 9 × 1 Autokino-Ticket verlost – jeweils 3 Tickets auf Instagram, 3 Tickets auf Facebook und 3 Tickets auf TikTok. Ein Ticket berechtigt zur Einfahrt eines Fahrzeugs am jeweiligen Veranstaltungstag.

3.      Die Inanspruchnahme des Gewinns erfolgt unverbindlich und freiwillig. Eine Barauszahlung oder ein Ersatz des Gewinns ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel

1.      Von der Teilnahme ausgeschlossen sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG und der mit der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG konzernrechtlich verbundenen Unternehmen sowie etwaiger anderer Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspiels beauftragt sind, sowie deren Angehörige.

2.      Das Recht, einzelne Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, behält sich die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG ausdrücklich vor.

3.      Eine Manipulation führt zum Gewinnspielausschluss.

4.      Sollten Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen behält sich die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG außerdem das Recht vor, einen bereits vergebenen Preis abzuerkennen und die Rückgabe oder Rückzahlung des Wertes des vergebenen Preises zu verlangen.

§ 6 Dauer des Gewinnspiels, Abwicklung und Gewinnermittlung

1.      Die Teilnahme am Gewinnspiel ist im Zeitraum vom 31. Juli 2026, ab Veröffentlichung des Gewinnspiel-Reels, bis zum 20. August 2026, 23:59 Uhr, ausschließlich über die Plattformen Instagram, Facebook und TikTok möglich.

2.      Eine Teilnahme ist auf allen drei Plattformen möglich. Jede Teilnahme wird unabhängig voneinander gewertet. Pro Person kann jedoch insgesamt nur ein Gewinn vergeben werden. Maßgeblich ist hierbei die Identität der natürlichen Person; Mehrfachteilnahmen über verschiedene Accounts berechtigen nicht zu mehreren Gewinnen.

3.      Die zur Ermittlung des Gewinners benötigten Daten werden von der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG im Rahmen der Gewinnverständigung erhoben und streng vertraulich behandelt. Auf § 8 dieser Teilnahmebedingungen wird entsprechend verwiesen.

4.      Es werden insgesamt 9 Gewinner (je 3 pro Plattform) nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Auslosung erfolgt am Freitag, 21. August 2026. Die Benachrichtigung erfolgt anschließend über den jeweiligen offiziellen Unternehmensaccount auf Instagram, Facebook oder TikTok.

5.      Die Auslosung erfolgt plattformbezogen und nach dem Zufallsprinzip. Bei der Auslosung wird der im Kommentar angegebene Wunsch (Freitag oder Samstag) berücksichtigt. Ist für den gewünschten Veranstaltungstag kein Ticket mehr verfügbar, kann dem Gewinner ein Ticket für den anderen Veranstaltungstag angeboten werden.

6.      Lehnt der Gewinner dieses Angebot ab oder meldet sich nicht bis spätestens 24.08.2026, 23:59 Uhr zurück, wird ein Ersatzgewinner ausgelost. Der Ersatzgewinner wird am 25. August 2026 gezogen und auf die vorgenannte Weise kontaktiert.

§ 7 Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung des Gewinnspiels

Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder auch zu verlängern. Das Gewinnspiel wird insbesondere dann vorzeitig beendet, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen (z. B. Fehler oder Manipulation, die die eingesetzte Hard- und/oder Software betreffen) oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Aus einer solchen vorzeitigen Beendigung können die Teilnehmer keine Ansprüche gegen die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG ableiten.

Resultiert eine vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels aus einem Verhalten eines Teilnehmers oder sonstiger Dritter, kann die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG von diesem den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Missbräuchliches Verhalten bei der Gewinnspielteilnahme ist verboten.

§ 8 Datenschutz

1.      Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, Graflinger Straße 125, 94469 Deggendorf, Deutschland, Tel.: +49 (0)9931 709 0, Fax: +49 (0)9931 709 445, E-Mail: info@avp-autoland.de. Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist CB ADDATA GmbH, GF Christian Bößl. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: Reitmeierfeld 23, 94099 Ruhstorf an der Rott, Tel: 08531 9784470, christian@cb-addata.de

2.      Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels: Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und insbesondere zur Abwicklung des Gewinns. Zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden Profilname auf der jeweiligen Plattform (Instagram, Facebook oder TikTok) sowie im Falle des Gewinnes Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift des jeweiligen Teilnehmers erhoben und gespeichert.

3.      Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, eine darüber hinaus gehende Weitergabe ist zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig.

4.      Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen zur Erfüllung eines Vertrages).

5.      Speicherdauer: Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die im Rahmen des Gewinnspiels verarbeiteten personenbezogenen Daten der Teilnehmer spätestens drei Monate nach dem Ende des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine wirksame Einwilligung zur Weiterverarbeitung (etwa bezüglich des Newsletter-Versandes) vorliegt und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

6.      Betroffenenrechte der Teilnehmer: Das geltende Datenschutzrecht räumt den Teilnehmern bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die nachstehend aufgeführten Betroffenenrechte ein:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verbreitung gemäß Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO


7.      Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Im Übrigen wird auf https://www.avp-autoland.de/datenschutz/ verwiesen.

§ 9 Haftung

1.      Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG haftet im Rahmen des Gewinnspiels nur, wenn durch Pflichtverletzungen von AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person verursacht worden ist oder die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wesentliche Pflichten verletzt wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2.      Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen von der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG und Ansprüche, die auf die Teilnahme an diesem Gewinnspiel oder die Entgegennahme oder die Verwendung an dieser Teilnahme zurückzuführen sind oder die aufgrund technischer Probleme, Hardware- oder Software-Probleme, abgebrochener, fehlerhafter oder nicht verfügbarer Netzwerkverbindungen entstanden sind, oder für Probleme, die die Möglichkeit des Teilnehmers zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel ggf. einschränken oder unterbinden, sind ausgeschlossen. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen von AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

§ 10 Rechte

Die Teilnehmer tragen die alleinige Haftung und alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen Daten und stellen sicher, dass sie über die erforderlichen Rechte an etwaigen von ihnen bereitgestellten digitalen Daten verfügen. Die Teilnehmer haften insoweit gegenüber der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG und halten die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG schadlos für alle entstehenden Verluste und Schäden und für Rechtsstreitigkeiten und Klagen Dritter aufgrund von möglichen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter im Rahmen der Gewinnspielteilnahme. Die Teilnehmer übernehmen auf eigene Kosten die Abwehr derartiger Rechtsstreitigkeiten und Klagen.

§ 11 Schlussbestimmungen

1.      Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnermittlung ausgeschlossen.

2.      Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.